NIS2 Compliance
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Was ist die NIS2-Richtlinie?

Die NIS2-Richtlinie (EU-Richtlinie 2022/2555) ist die Nachfolge-Regelung der bisherigen NIS‑Richtlinie (2016) und zielt darauf ab, in der Europäischen Union einen hohen gemeinsamen Sicherheitsstandard für Netz- und Informationssysteme herzustellen. Der Hintergrund: Mit zunehmender Digitalisierung und wachsender Bedrohung durch Cyberangriffe war eine Erweiterung und Verschärfung der bisherigen Anforderungen notwendig. Die Richtlinie ist am 16. Januar 2023 in Kraft getreten. Mitgliedsstaaten mussten bis spätestens zum 17. Oktober 2024 die nationalen Umsetzungsmaßnahmen erlassen.
Warum ist die NIS2-Richtlinie relevant für Unternehmen?
- Die Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich erheblich: Viele mehr Sektoren und Unternehmen fallen nun unter die Regelungen – z. B. Energie, Verkehr, Gesundheit, digitale Infrastruktur sowie zahlreiche Dienstleistungs- und Produktionsbranchen.
- Es gelten verschärfte Anforderungen an Risiko- und Sicherheitsmanagement, an Meldung von Sicherheitsvorfällen, an Lieferketten- und Zulieferersicherheit sowie an die Verantwortung der Unternehmensführung.
- Bei Nicht-Einhalten drohen deutliche Sanktionen, u. a. Geldbußen und persönliche Haftung der Geschäftsführung.
Wer ist betroffen?
Unternehmen und Organisationen fallen unter die NIS2-Richtlinie, wenn sie in einem der in den Anhängen genannten Sektoren tätig sind und bestimmte Größen- oder Schwellenwerte erreichen (z. B. mittelgroß oder groß).
Beispielhafte Sektoren:
- Essenzielle Sektoren: Energie, Verkehr, Banken, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur.
- Wichtige Sektoren: z. B. Herstellung, Post-/Kurierdienste, Entsorgung, digitale Dienste.
Auch Unternehmen, die bislang nicht unter der bisherigen Regelung standen, können nun betroffen sein — insbesondere wenn sie eine bedeutende Rolle in der Wertschöpfung oder in kritischen Lieferketten spielen.
Was müssen betroffene Unternehmen umsetzen?
Die Anforderungen lassen sich grob in drei Handlungsfelder einteilen:
Risiko- und Sicherheitsmanagement
Betroffene Unternehmen müssen ein systematisches Risiko- und Sicherheitsmanagement etablieren. Dazu gehören z. B.:
- Identifikation von Informations- und Netzwerkinfrastruktur‐Assets,
- Klassifikation und Risikobewertung,
- Definition und Umsetzung von Schutz- und Kontrollmaßnahmen (z. B. Zugriffskontrollen, Verschlüsselung, Sicherung von Systemen),
- Lieferketten- und Drittanbieter-Risikomanagement.
Meldung von Sicherheitsvorfällen und Geschäftskontinuität
- Es sind Prozesse einzurichten, mit denen erhebliche Sicherheitsvorfälle zeitnah an die zuständigen Behörden gemeldet werden können.
- Zudem sind Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. schnellen Wiederherstellung der Dienste vorzusehen (Business Continuity, Notfall- und Wiederanlaufpläne).
Governance, Verantwortung & Nachweis
- Die Unternehmensleitung muss Verantwortung übernehmen und die Sicherheitsmaßnahmen aktiv mittragen.
- Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt und regelmäßig überprüft haben (Audit, Reporting, Monitoring).
Unsere Beratungsleistungen – wie wir Sie unterstützen
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zur NIS2-Konformität. Unser Angebot umfasst u. a.:
- Initiale Analyse – Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen unter NIS2 fällt (Branche, Größe, Schwellenwerte).
- Gap-Analyse – Wo stehen Sie heute? Wir identifizieren Lücken in Ihrem Risiko- und Sicherheitsmanagement im Vergleich zu den NIS2-Anforderungen.
- Maßnahmen-Roadmap – Auf Basis der Analyse entwickeln wir einen klaren Umsetzungsplan mit Prioritäten, Milestones und Verantwortlichkeiten.
- Implementierung und Begleitung – Wir unterstützen bei der Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen (z. B. Zugriffskontrollen, Incident-Response-Prozesse, Lieferketten-management).
- Nachweis und Monitoring – Wir helfen Ihnen beim Nachweis der Umsetzungen (Dokumentation, Reporting) und etablieren Monitoring-Mechanismen für Compliance-Fähigkeit.
- Schulung & Awareness – Wir schulen Führungskräfte und Mitarbeitende in den relevanten Bereichen (Governance, Cybersecurity, Incident-Meldung).
Zeitlicher Rahmen & Dringlichkeit
Die NIS2-Richtlinie gilt bereits seit 16. Januar 2023. Die nationale Umsetzung war bis zum 17. Oktober 2024 vorgesehen.
Für viele Unternehmen heißt das: Jetzt handeln, denn Behörden erwarten bereits, dass betroffene Organisationen über eine angemessene Umsetzung verfügen. Verzögerungen bringen erhöhte Risiken – sowohl hinsichtlich Sanktionen als auch Reputations- und Betriebsrisiken.
Warum gerade jetzt handeln?
- Rechtsunsicherheit minimieren: Compliance schützt vor Bußgeldern und haftungsrechtlichen Folgen.
- Cyber-Resilienz stärken: Durch die Umsetzung der Anforderungen sind Sie besser gegen Angriffe und Ausfälle gerüstet.
- Wettbewerbsvorteil sichern: Unternehmen, die frühzeitig handeln, können sich als zuverlässige Partner in Lieferketten positionieren.
- Nachweis erbringen: Insbesondere bei Ausschreibungen, Verträgen oder regulatorischen Prüfungen wird die Umsetzung zunehmend vorausgesetzt.
Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, ob Ihr Unternehmen betroffen ist, wie der Umsetzungsbedarf aussieht oder wie wir Sie konkret begleiten können – sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen die Weichen für eine sichere, compliant-fähige Zukunft zu stellen.
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